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Berufliche Rehabilitation

Wenn Menschen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie gewohnt ausüben können, gibt es die Möglichkeit einer beruflichen Rehabilitation. Ziel ist es, durch Umschulung, Weiterbildung oder Anpassungen wieder eine berufliche Tätigkeit zu ermöglichen und so Invalidität oder Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

Wofür ist eine berufliche Rehabilitation? 

Die berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen dabei, einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen, gesundheitlich passenden Beruf zu erlernen. 

Dabei werden die individuellen Fähigkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen und beruflichen Perspektiven berücksichtigt.

Frühzeitig informieren

Je früher eine berufliche Rehabilitation begonnen wird, desto besser lassen sich Arbeitsfähigkeit und Beschäftigung sichern

Kosten & finanzielle Absicherung

Für Betroffene entstehen keine Kosten. Während der Dauer der beruflichen Rehabilitation kann unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld bezogen werden.

Welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es? 

Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Maßnahmen in Frage, zum Beispiel: 

  • Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
  • Umschulungen und Weiterbildungen
  • Anpassungen oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes

Wer übernimmt die Kosten? 

Für die berufliche Rehabilitation sind verschiedene Stellen zuständig, darunter das Arbeitsmarktservice (AMS), die Pensions- und Unfallversicherung, das Sozialministeriumservice sowie die Bundesländer. Anträge können bei mehreren Stellen eingebracht werden und werden gegebenenfalls an die zuständige Stelle weitergeleitet. 

Wo bekomme ich Beratung? 

Für Information und Beratung zur beruflichen Rehabilitation steht unter anderem das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) zur Verfügung.

Die Erstberatung ist kostenlos und hilft bei der Klärung von Möglichkeiten und nächsten Schritten.