Behindertenpass
Ein Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und der offizielle Nachweis einer Behinderung in Österreich. Er kann bei Ämtern, Behörden und vielen Einrichtungen genutzt werden und ermöglicht Vergünstigungen.
Der Behindertenpass ist nicht dasselbe wie der Feststellbescheid, der erhöhten Kündigungsschutz bietet.
Wie kann ich einen Behindertenpass beantragen?
Der Antrag erfolgt online oder in Papierform bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Ärztliche Sachverständige entscheiden dann anhand beigelegter Befunde oder laden zu einer Untersuchung ein. Über das Ergebnis der Begutachtung werden Sie schriftlich informiert.
Der Behindertenpass wird anhand des Grades der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB wird in Prozent angegeben.
Es werden nur Einschränkungen berücksichtigt, die länger als 6 Monate bestehen.
Wie läuft die Feststellung ab?
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Sie stellen einen Antrag beim Sozialministeriumservice (online oder auf Papier).
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Ärztliche Sachverständige prüfen Ihre medizinischen Befunde.
Wenn nötig, werden Sie zu einer Untersuchung eingeladen. -
Es werden nur Einschränkungen berücksichtigt, die länger als 6 Monate bestehen.
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Bewertet werden:
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körperliche Einschränkungen
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geistige Einschränkungen
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psychische Einschränkungen
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Einschränkungen der Sinneswahrnehmung (z. B. Sehen, Hören)
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Ergebnis der Begutachtung:
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Ab 50 % GdB:
Sie erhalten einen Behindertenpass. -
Unter 50 % GdB:
Sie erhalten einen Bescheid.
Ab 25 % GdB kann dieser Bescheid z. B. für Steuerfreibeträge genutzt werden.
Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert.
Behindertenpass ist kein Feststellbescheid
Der Behindertenpass schützt nicht vor Kündigung.
Er begründet keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension oder Pflegegeld.
Eine MS-Diagnose allein reicht nicht automatisch für eine Einstufung.
Was bedeuten eine Zusatzeintragungen?
Bei der Untersuchung werden auch Zusatzeintragungen geprüft, z. B. Gehbeeinträchtigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Diese Eintragungen werden auf der Rückseite der Scheckkarte als Piktogramme dargestellt und können für Parkausweise, Mobilitätsangebote und andere Vergünstigungen verwendet werden.
Was tun bei Unzufriedenheit mit dem GdB?
Schritte bei abgelehntem Antrag oder niedrigem GdB:
- Stellungnahme zum Ergebnis der Begutachtung einreichen.
- Wenn kein Einspruch erfolgt, wird ein Bescheid erlassen.
- Innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung kann Berufung eingelegt werden.
Der ärztliche Dienst prüft nur begründete und belegte Einwendungen.