Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe hilft Menschen mit geringem Einkommen, die Kosten für ihre Wohnung zu tragen. Sie wird von der Stadt Wien ausbezahlt und kann monatlich beantragt werden.
Für welche Wohnung kann ich Wohnbeihilfe beantragen?
Sie können Wohnbeihilfe nur für jene Wohnung beantragen, in der Sie bereits wohnen und Ihren Hauptwohnsitz haben.
Für eine zukünftige Wohnung (vor dem Einzug) ist kein Antrag möglich.
Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe
Sie können Wohnbeihilfe beantragen, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
- Ihr Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz sind in Wien
- Sie sind Mieter*in (nicht Eigentümer*in) und nicht mit der Vermieterin / dem Vermieter verwandt
- Sie beziehen keine Mindestsicherung
- Ihr Einkommen liegt über dem Mindest- und unter dem Höchsthaushaltseinkommen
- Sie sind österreichische*r Staatsbürger*in oder gleichgestellt
Als gleichgestellt gelten:
- Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
- Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“
- Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ (oder gleichgestellt)