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Krankheitsbedingte Mehrkosten/Steuerfreibeträge

Welche Kosten können erstattet werden? 

Kosten, die aufgrund einer Erkrankung entstehen, können teilweise vom Finanzamt erstattet werden. 
Personen mit Behindertenausweis oder Behindertenbescheid erhalten in der Regel höhere Rückerstattungen.

Welche Krankheitskosten können Sie absetzen? 

  • Arzt- und Krankenhaushonorare 
  • Kosten für Medikamente (mit ärztlicher Verschreibung), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie) 
  • Aufwendungen für Heilbehelfe (z. B. Gehbehelfe, Hörgeräte) 
  • Kosten für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung (z. B. Prothese, Krone, Brücke) und Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen) 
  • Entbindungskosten 
  • Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus (Aufzeichnungen, z. B. Fahrtenbuch, erforderlich) 

Sonstige Kosten, die unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden können: 

  • Kosten für Alters- oder Pflegeheim oder häusliche Betreuung 
  • Begräbniskosten

Was gilt bei Krankheitskosten und Behinderung? 

  • Bei mindestens 25 % Behinderungsgrad können Kosten eingereicht werden, der Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
  • Kosten können mit Belegen eingereicht oder pauschale Freibeträge in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. 
  • Wer Pflegegeld bezieht, kann den Freibetrag nicht nutzen, aber die tatsächlichen Kosten, die das Pflegegeld übersteigen, einreichen.

Weitere absetzbare Kosten: 

  • Hilfsmittel 
  • Transportkosten 
  • Diätverpflegung bei Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Gallen-, Leber-, Nierenleiden, Magenkrankheiten oder andere innere Erkrankungen

Hinweis für Partner*innen

Auch Ehe- oder Lebenspartner*innen von Menschen mit Behinderung können Kosten absetzen, sofern das Einkommen der Person mit Behinderung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.