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Gebührenbefreiung

Welche Gebühren können befreit werden? 

  • Befreiung von der ORF-Gebühr (ehemals GIS-Gebühren) 
  • Zuschuss zur Telefongebühr für bestimmte Anbieter 
  • Befreiung von der Ökostrompauschale (EAG-Kostenbefreiung) 
  • Rezeptgebührenbefreiung 

Voraussetzungen für Befreiungen (ORF, Telefon, Ökostrom): 

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) 
  • Hauptwohnsitz entspricht der Adresse für die Befreiung 
  • Sie dürfen nicht für eine andere Person beantragen 
  • Einer der folgenden Punkte muss zutreffen:
    • Arbeitslosigkeit 
    • Gehörlosigkeit 
    • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld 
    • Volljähriger Lehrling 
    • Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienst)
  • Das Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden

Rezeptgebührenbefreiung 

In Österreich müssen für verschriebene Medikamente Rezeptgebühren bezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die ÖGK diese Gebühren. 

Automatisch befreite Personengruppen: 

  • Bezieher*innen einer Ausgleichszulage 
  • Zivildiener 
  • Bezieher*innen von Sozialhilfe, krankenversichert über Sozialhilfe 
  • Asylwerber*innen Selbstversicherte, die ein behindertes Kind pflegen 
  • Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Freiwilligen Umweltschutzjahres Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (nur für entsprechende Medikamente) 
  • Personen, die der ÖGK nach Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind

Wichtig

Die Rezeptgebührenbefreiung gilt auch als Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card.