Gebührenbefreiung
Welche Gebühren können befreit werden?
- Befreiung von der ORF-Gebühr (ehemals GIS-Gebühren)
- Zuschuss zur Telefongebühr für bestimmte Anbieter
- Befreiung von der Ökostrompauschale (EAG-Kostenbefreiung)
- Rezeptgebührenbefreiung
Voraussetzungen für Befreiungen (ORF, Telefon, Ökostrom):
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
- Hauptwohnsitz entspricht der Adresse für die Befreiung
- Sie dürfen nicht für eine andere Person beantragen
- Einer der folgenden Punkte muss zutreffen:
- Arbeitslosigkeit
- Gehörlosigkeit
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Volljähriger Lehrling
- Bezug von öffentlichen Leistungen (z. B. Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienst)
- Das Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden
Rezeptgebührenbefreiung
In Österreich müssen für verschriebene Medikamente Rezeptgebühren bezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die ÖGK diese Gebühren.
Automatisch befreite Personengruppen:
- Bezieher*innen einer Ausgleichszulage
- Zivildiener
- Bezieher*innen von Sozialhilfe, krankenversichert über Sozialhilfe
- Asylwerber*innen Selbstversicherte, die ein behindertes Kind pflegen
- Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Freiwilligen Umweltschutzjahres Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (nur für entsprechende Medikamente)
- Personen, die der ÖGK nach Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind
Wichtig
Die Rezeptgebührenbefreiung gilt auch als Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card.