24-Stunden-Betreuung
Viele Menschen mit Pflegebedarf möchten möglichst lange zu Hause leben, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Eine Möglichkeit ist die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.
Dabei lebt eine Betreuungsperson im Haushalt und unterstützt bei Pflege, Haushalt und Alltagsorganisation.
Informationen zur 24-Stunden-Betreuung
Ausführliche und verlässliche Informationen bietet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
- Broschüre: „24-Stunden-Betreuung zu Hause. Ein Überblick“
- Broschüre in leichter Sprache: „24-Stunden-Betreuung zu Hause. In leichter Sprache“
Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung
Das Sozialministerium gewährt finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.
Hier finden Sie Informationen zur Höhe der Förderung.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Tatsächlicher Bedarf an 24-Stunden-Pflege
- Pflegegeld ab Stufe 3
- Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen
Achtung: Zuständig für Beratung und Antragstellung ist das Sozialministeriumservice. Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen.