Pflegegeld
Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen teilweise abdecken und Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Es reicht oft nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ständiger Betreuungs- und Hilfebedarf (täglich oder mehrmals pro Woche) über mindestens 6 Monate
- Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Pflegegeld ist einkommensunabhängig und wird 12 Mal pro Jahr ausgezahlt. Während eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag.
Wie läuft ein Antrag ab?
- Antrag stellen bei der zuständigen Pensionsversicherung.
- Ärztliche Befunde über den Gesundheitszustand dem Antrag beilegen.
- Auf Wunsch kann ein kostenloser Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegeperson erfolgen.
- Ein Pflegegeldgutachter oder eine Gutachterin besucht Sie zu Hause und beurteilt den Pflegebedarf.
- Bescheid über die Pflegestufe wird schriftlich zugestellt.
Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch kann hilfreich sein, um den täglichen Pflegeaufwand zu dokumentieren. Hier finden Sie die App “Mein Pflegegeld” der Arbeiterkammer zur Dokumentation des Pflegealltags.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach Pflegestufen (1–7):
- Mindestens 65 Stunden Pflegebedarf/Monat für Pflegestufe 1
- Diagnoseabhängige Mindesteinstufung möglich (z.B. Rollstuhlnutzung → Pflegestufe 3)
- Pflegebedarf wird anhand von Alltagshilfen wie Kochen, Anziehen, Essen oder Einkaufen berechnet
- Hilfsmittel wie Rollator, Schuhlöffel oder Duschsessel mindern den Pflegebedarf
Hier finden Sie weitere Informationen zu Pflegestufen und Geldbeträgen.
Mein Antrag wurde abgelehnt oder ich wurde niedriger eingestuft?
Wenn Sie Pflegegeld ablehnen oder eine niedrigere Pflegestufe erhalten, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung des Bescheids beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Achtung: In der ersten Instanz ist die Klage auch ohne Anwalt möglich.
Die Klage muss enthalten:
- Darstellung des Streitfalles
- Bezeichnung der geltend gemachten Beweismittel (z. B. ärztliche Gutachten)
- Ein bestimmtes Begehren (z. B. „Ich beantrage Pflegegeld im gesetzlichen Ausmaß“)
- Beilage des angefochtenen Bescheids
Das Gericht überprüft die Anspruchsvoraussetzungen und kann ein neues Gutachten erstellen lassen. Kosten entstehen für die Kläger*innen nicht.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Pflegegeldklage.