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Rehabilitationsgeld

Wer hat Anspruch auf Rehabilitationsgeld? 

Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben Arbeitnehmer*innen, die folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Geboren ab 1. Jänner 1964
  • Von der Pensionsversicherung wurde eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate festgestellt
  • Eine berufliche Rehabilitation ist nicht zumutbar oder nicht zweckmäßig 

Auszahlung

In diesen Fällen erhalten Sie anstelle einer Berufs- oder Invaliditätspension Rehabilitationsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 

Sie bekommen einen Bescheid von der Pensionsversicherung, in dem die Dauer des Rehabilitationsgeldes steht. Eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden. 

Wie hoch ist das Rehabilitationsgeld? 

  • Das Rehabilitationsgeld wird 12 Mal im Jahr ausgezahlt.
  • Die Höhe beträgt in der Regel 60 % des letzten Gehalts.
  • Es sollte mindestens so hoch sein wie die Ausgleichszulage für Alleinstehende. 

Anpassung der Höhe

Die ÖGK passt das Rehabilitationsgeld jährlich automatisch im Jänner an. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. 

Hier finden Sie die aktuelle Höhe der Ausgleichszulage