Berufsunfähigkeit
Wenn die Auswirkungen der MS so stark sind, dass eine weitere Berufstätigkeit nicht mehr möglich erscheint und das Pensionsalter noch nicht erreicht ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Pension beantragt werden.
Voraussetzung ist in jedem Fall eine dauerhafte oder vorübergehende Erwerbsminderung von mindestens 50 %. Ob diese vorliegt, wird im Rahmen eines medizinischen Begutachtungsverfahrens festgestellt. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger.
Die Pensionsversicherung unterscheidet zwischen:
- Invaliditätspension (Arbeiter*innen)
- Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
- Dienstunfähigkeitspension (Beamt*innen)
- Erwerbsunfähigkeitspension (Selbständige)
Die rechtlichen Regelungen sind gleich. Zur besseren Verständlichkeit wird hier einheitlich der Begriff Berufsunfähigkeitspension (BU-Pension) verwendet.
MS allein reicht nicht aus
Nicht die Diagnose MS ist entscheidend, sondern die konkreten und länger bestehenden Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.
Wo kann ich die Berufsunfähigkeitspension beantragen?
Der Antrag wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt. Nach der Antragstellung werden Sie zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen, bei der Ihr Gesundheitszustand beurteilt wird.
Ein Antrag auf BU-Pension gilt zunächst auch als Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation. Rehabilitationsmaßnahmen müssen jedoch unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes sowie der Zumutbarkeit für die betroffene Person sinnvoll sein.
Reha vor Pension
Pensionen wegen Berufsunfähigkeit werden grundsätzlich erst dann gewährt, wenn Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich, nicht sinnvoll oder nicht zumutbar sind.
Fristen beachten
Die Klagefrist von 3 Monaten ist verbindlich. Lassen Sie sich möglichst früh beraten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension müssen alle folgenden Punkte zutreffen:
- Es besteht kein Anspruch auf medizinische oder berufliche Rehabilitation oder diese ist nicht zweckmäßig bzw. nicht zumutbar
- Es liegt eine länger als sechs Monate andauernde Erkrankung mit erheblicher Berufsbeeinträchtigung vor
Die Leistungsfähigkeit ist auf unter 50 % einer gesunden Person im vergleichbaren Beruf gesunken (ärztlich festgestellt) - Die erforderlichen Versicherungsmonate wurden erreicht (abhängig vom Alter)
- Die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension sind noch nicht erfüllt
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf BU-Pension abgelehnt, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen. Im Verfahren erfolgt eine unabhängige medizinische und berufskundliche Begutachtung.
Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei der Arbeiterkammer, die Sie auf Wunsch auch gerichtlich vertreten kann.
Darf ich trotz Berufsunfähigkeitspension arbeiten?
Auch bei Bezug einer BU-Pension ist eine geringfügige Erwerbstätigkeit möglich. Wird jedoch eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten, kann sich die Höhe der Pension reduzieren.
Dazuverdienen
Die genaue Einkommensgrenze ist gesetzlich geregelt und kann sich ändern. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Unterstützung bei der Antragstellung?
Fällt Ihnen der umfangreiche Antrag schwer oder sind Sie unsicher, welche Unterlagen benötigt werden?
Unsere Sozialberaterinnen unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und im weiteren Verfahren.