Arbeiten mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind im Berufsleben gleichzustellen. In Österreich regelt das unter anderem das Behinderteneinstellungsgesetz. Zusätzlich gibt es besondere Schutzrechte, Förderungen und Unterstützungsangebote.
Was bedeutet „begünstigt behindert“?
Arbeitnehmer*innen können die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten beantragen.
Voraussetzungen sind:
- ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- kein Pensionsbezug
- kein laufendes Schul- oder ordentliches Studium
Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.
Vorteile als begünstigt behinderte Person
Ein Feststellungsbescheid kann folgende Vorteile bringen:
- erhöhter Kündigungsschutz
- berufliche Förderungen
- Zusatzurlaub (wenn vorgesehen)
- steuerliche Begünstigungen
Wichtig ist, dass der Bescheid dem Arbeitgeber vorgelegt wird, damit Ansprüche wirksam werden können.
Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Begünstigt behinderte Arbeitnehmer*innen haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice möglich.
Dieser Schutz gilt nicht in bestimmten Anfangsphasen eines Arbeitsverhältnisses. Auch ohne besonderen Kündigungsschutz besteht jedoch ein Motivkündigungsschutz bei vermuteter Diskriminierung.
Wo finde ich Beratung und Unterstützung?
Kostenlose Unterstützung erhalten Sie unter anderem bei:
Finanzielle Förderungen
Das Sozialministeriumservice bietet unter anderem:
- Förderungen für barrierefreie Arbeitsplatzanpassungen
- Zuschüsse für Ausbildung und Weiterbildung
- Mobilitätsförderungen
- Lohnkostenzuschüsse
- Förderungen für Selbstständige mit Behinderung