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Arbeiten mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind im Berufsleben gleichzustellen. In Österreich regelt das unter anderem das Behinderteneinstellungsgesetz. Zusätzlich gibt es besondere Schutzrechte, Förderungen und Unterstützungsangebote.

Was bedeutet „begünstigt behindert“? 

Arbeitnehmer*innen können die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten beantragen. 

Voraussetzungen sind:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • kein Pensionsbezug
  • kein laufendes Schul- oder ordentliches Studium 

Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt. 

Vorteile als begünstigt behinderte Person 

Ein Feststellungsbescheid kann folgende Vorteile bringen: 

  • erhöhter Kündigungsschutz
  • berufliche Förderungen
  • Zusatzurlaub (wenn vorgesehen)
  • steuerliche Begünstigungen 

Wichtig

Der Bescheid muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit Ansprüche wirksam werden können.

Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung 

Begünstigt behinderte Arbeitnehmer*innen haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice möglich. 

Dieser Schutz gilt nicht in bestimmten Anfangsphasen eines Arbeitsverhältnisses. Auch ohne besonderen Kündigungsschutz besteht jedoch ein Motivkündigungsschutz bei vermuteter Diskriminierung. 

Wo finde ich Beratung und Unterstützung? 

Kostenlose Unterstützung erhalten Sie unter anderem bei: 

Finanzielle Förderungen 

Das Sozialministeriumservice bietet unter anderem: 

  • Förderungen für barrierefreie Arbeitsplatzanpassungen
  • Zuschüsse für Ausbildung und Weiterbildung
  • Mobilitätsförderungen
  • Lohnkostenzuschüsse
  • Förderungen für Selbstständige mit Behinderung