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Sozialberatung

Eine MS-Diagnose bringt viele Fragen mit sich. Sie wirkt sich auf physische, psychische und soziale Bereiche Ihres Lebens haben kann. 

Unsere Sozialberater*innen unterstützen bei den vielfältigen Herausforderungen, die der Alltag mit MS mit sich bringt und unterstützen Sie in einer gelingenden Lebensführung. Wir sind erste Ansprechpartner*innen und setzen uns für die Interessen unserer Klient:innen, auch im Kontakt mit Behörden, ein.

Unser Beratungsteam freut sich auf das Gespräch mit Ihnen.

Wir bitten um Terminvereinbarung

Telefon: 01 409 26 69
MS-Telefon: 0800 311 340 (kostenlos aus österreichischen Fest- und Mobilfunknetzen)
E-Mail: office@msges.at

Beratungsmöglichkeiten

01

Persönliche Beratung vor Ort

In der persönlichen Beratung nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen in einem geschützten und vertraulichen Rahmen.

Das direkte Gespräch ermöglicht eine individuelle und umfassende Unterstützung.

02

Telefonisch

Die telefonische Beratung bietet eine flexible Möglichkeit, Anliegen zeitnah zu besprechen.

Sie eignet sich besonders, wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist oder kurzfristiger Unterstützungsbedarf besteht.

03

Online-Beratung per Mail

Die Onlineberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, schriftlich per E-Mail mit uns in Kontakt zu treten.

Bitte geben Sie uns alle wesentlichen Daten bekannt, die für Ihre Fragestellung relevant sind, damit wir Ihre Anfrage auch in vollem Umfang beantworten können.

04

Video-Beratung

Das Gespräch findet online per Video statt und bietet einen geschützten Rahmen für Ihr Anliegen.

Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer mit Kamera und Mikrofon oder ein Smartphone beziehungsweise Tablet.

Den persönlichen Zugangslink zur Videosprechstunde erhalten Sie rechtzeitig von uns.

05

Hausbesuch

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, unser Beratungszentrum aufzusuchen, bieten wir nach Absprache auch Hausbesuche an. Die Beratung findet dann in Ihrer vertrauten Umgebung statt.

Vorab bitten wir um ein telefonisches Gespräch, in dem wir Ihr Anliegen kurz besprechen und gemeinsam einen passenden Termin vereinbaren.

06

Vertretung beim Arbeits- und Sozialgericht bei Einsprüchen zum Pflegegeld

Wenn Sie Pflegegeld beantragt haben und die bewilligte Höhe nicht Ihrem Bedarf entspricht, unterstützen wir Sie beim Einspruch.

Auf Wunsch begleiten und vertreten wir Sie auch bei Verhandlungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dabei stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.